
Der Artikel 515-5-2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs listet die Vermögenswerte auf, die im ausschließlichen Eigentum jedes Partners eines PACS bleiben, selbst wenn das Paar sich für das Regime der Gemeinschaft entschieden hat. Dieser Text, der durch das Gesetz vom 23. Juni 2006 eingeführt wurde, zieht eine Vermögensgrenze, die viele PACS-Partner oft zu spät entdecken, häufig im Moment einer Trennung oder eines Immobilienprojekts.
Regime der Gemeinschaft des PACS und ausgeschlossene Vermögenswerte: die Vergleichstabelle
Der PACS lässt die Wahl zwischen zwei Vermögensregimen. Das Standardregime, das als Trennung bezeichnet wird, weist jedem Partner das Eigentum an dem zu, was er allein erwirbt. Das optionale Regime der Gemeinschaft geht davon aus, dass die gemeinsam oder separat nach Abschluss des Paktes erworbenen Vermögenswerte zur Hälfte jedem gehören.
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Artikel 515-5-2 mildert diese Gemeinschaft, indem er bestimmte Kategorien von Vermögenswerten ausschließt. Hier ist die Verteilung, wie sie im Text vorgesehen ist:
| Kategorie des Vermögenswerts | Trennungsregime (Standard) | Gemeinschaftsregime (optional) |
|---|---|---|
| Nach dem PACS erhaltene und nicht verwendete Gelder | Ausschließliches Eigentum | Ausschließliches Eigentum (Art. 515-5-2, 1°) |
| Erstellte Vermögenswerte und deren Zubehör | Ausschließliches Eigentum | Ausschließliches Eigentum (Art. 515-5-2, 2°) |
| Persönliche Vermögenswerte | Ausschließliches Eigentum | Ausschließliches Eigentum (Art. 515-5-2, 3°) |
| Mit Mitteln erworbene Vermögenswerte, die vor dem PACS stammen | Ausschließliches Eigentum | Ausschließliches Eigentum (Art. 515-5-2, 4°) |
| Mit durch Schenkung oder Erbschaft erhaltenen Mitteln erworbene Vermögenswerte | Ausschließliches Eigentum | Ausschließliches Eigentum (Art. 515-5-2, 5°) |
| Anteile, die durch Versteigerung eines bereits gehaltenen Vermögenswerts erworben wurden | Ausschließliches Eigentum | Ausschließliches Eigentum (Art. 515-5-2, 6°) |
| Gemeinsam nach dem PACS erworbenes Immobilienvermögen | Eigentum des Erwerbers | Hälfte gemeinschaftlich |
Diese Tabelle hebt einen oft missverstandenen Punkt hervor: selbst im Regime der Gemeinschaft entgeht ein erheblicher Teil des Vermögens der Teilung. Die Gemeinschaft des PACS ist daher nicht mit der gesetzlichen Gemeinschaft der Ehe vergleichbar, bei der die Einkünfte automatisch in das gemeinsame Vermögen fließen.
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Um die genaue Tragweite jedes Absatzes zu vertiefen, verdient der Artikel 515-5-2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine Quellenauswertung zusammen mit den Artikeln 515-5 und 515-5-1, die jeweils das Standardtrennungsregime und den Mechanismus der Option für die Gemeinschaft festlegen.

Nicht verwendete Gelder und persönliche Vermögenswerte: die Grauzonen des PACS
Unter den sechs vom Text aufgelisteten Kategorien erzeugen zwei den Großteil der Streitigkeiten zwischen Partnern.
Der Begriff der nicht verwendeten Gelder
Der 1° des Artikels bezieht sich auf Beträge, die nach Abschluss des Paktes “in welcher Form auch immer” erhalten wurden und nicht zur Anschaffung eines Vermögenswerts verwendet wurden. Konkret bleiben Gehälter, Prämien und Einkünfte, die auf einem Bankkonto verbleiben, im ausschließlichen Eigentum des Partners, der sie erhalten hat.
Ein Gehalt, das auf ein gemeinsames Konto überwiesen wird, wird nicht automatisch gemeinschaftlich. Die Qualifikation hängt von der Herkunft der Mittel ab, nicht vom Konto, auf dem sie eingezahlt werden. Diese Regel unterscheidet den PACS deutlich von der Ehe unter gesetzlicher Gemeinschaft, bei der die Einkünfte automatisch in die Gemeinschaft fließen, sobald sie erhalten werden.
Die persönlichen Vermögenswerte
Der 3° schließt die “persönlichen Vermögenswerte” aus, ohne eine genaue Definition zu geben. Die notarielle Doktrin ordnet in der Regel Folgendes ein:
- Die Kleidung, getragenen Schmuck und Gegenstände, die ausschließlich mit dem täglichen Gebrauch eines einzelnen Partners verbunden sind
- Die Arbeitsmittel, die für die Ausübung eines Berufs erforderlich sind (Computer eines Selbständigen, medizinisches Material)
- Die Entschädigungen zur Wiederherstellung eines körperlichen oder moralischen Schadens, analog zu den in der Ehe geltenden Regeln
Das Fehlen einer geschlossenen gesetzlichen Liste lässt dem Richter im Falle von Uneinigkeit einen Ermessensspielraum.
PACS, Ehe und nichteheliche Lebensgemeinschaft: was Artikel 515-5-2 über den Vermögensschutz offenbart
Die Wahl zwischen PACS, Ehe und nichtehelicher Lebensgemeinschaft wird oft an der Steuerlast oder dem täglichen Leben gemessen. Der vermögensrechtliche Aspekt im Falle einer Trennung oder eines Todes bleibt jedoch das diskriminierendste Kriterium.
Unter dem Regime der gesetzlichen Gemeinschaft der Ehe werden die Zugewinne (Vermögenswerte, die während der Union mit den Einkünften des Paares gekauft wurden) zur Hälfte geteilt. Der PACS unter Gemeinschaft ähnelt dem auf den ersten Blick, aber Artikel 515-5-2 schafft Ausnahmen, die die gesetzliche Gemeinschaft nicht kennt.
Im Erbrecht wird der Unterschied noch deutlicher. Der verheiratete Partner ist gesetzlicher Erbe. Der PACS-Partner hingegen erbt nicht ohne Testament, unabhängig vom gewählten Vermögensregime. Die Notare betonen diesen Punkt: Ein PACS ohne Testament lässt den überlebenden Partner ohne Erbrecht, während eine Ehe mindestens ein Viertel im vollen Eigentum oder die gesamte Erbschaft im Nießbrauch gewährt.
Für nichteheliche Lebensgemeinschaften ist die Situation noch prekärer. Kein Text des Bürgerlichen Gesetzbuchs gewährt ihnen ein organisiertes Vermögensregime. Die Gemeinschaft, wenn sie existiert, unterliegt dem allgemeinen Recht und muss von Vermögen zu Vermögen nachgewiesen werden.
- Die Ehe bietet die gesetzliche Gemeinschaft mit automatischer Teilung der Zugewinne und einen Status als gesetzlicher Erbe
- Der PACS ermöglicht die Option für die Gemeinschaft, jedoch mit den Ausschlüssen des Artikels 515-5-2 und ohne automatisches Erbrecht
- Die nichteheliche Lebensgemeinschaft gewährt keinen vermögensrechtlichen oder erbrechtlichen Rahmen ohne freiwillige Handlung (Testament, SCI, tontine Klausel)
Übertragung von Gesellschaftsanteilen und PACS: eine konkrete vermögensrechtliche Auswirkung für Unternehmer
Ein selten angesprochenes Thema betrifft die PACS-Partner, die Anteile an einem Unternehmen halten. Unter dem Regime der Gemeinschaft kann die Zustimmung des Partners erforderlich sein, um Gesellschaftsanteile zu übertragen, mit der Möglichkeit, die Übertragung im Falle fehlender Zustimmung zu annullieren. Die Wahl des vermögensrechtlichen Regimes des PACS hat direkte Auswirkungen auf die Freiheit der Unternehmensführung.
Unter dem Trennungsregime verwaltet jeder Partner seine Anteile frei. Unter dem Gemeinschaftsregime stellt sich die Frage, sobald die Anteile während des PACS mit Mitteln erworben wurden, die nicht unter die Ausschlüsse des Artikels 515-5-2 fallen.
Die unternehmerischen Partner haben daher ein direktes Interesse daran, zu überprüfen, ob ihre Beiträge aus Mitteln stammen, die vor dem PACS liegen oder aus Schenkungen, zwei Fälle, die das ausschließliche Eigentum auch unter Gemeinschaft bewahren.
Das vermögensrechtliche Regime des PACS ist kein unbedeutendes Verwaltungsformular. Artikel 515-5-2 zieht eine klare Trennlinie zwischen dem, was gemeinschaftlich wird, und dem, was persönlich bleibt. Für ein Paar im PACS unter Gemeinschaft ist die Rückverfolgbarkeit der Herkunft der Mittel bei jedem Erwerb die beste Garantie gegen zukünftige Streitigkeiten.